+49 (0) 3621 - 30 29 15
kontakt@kirchengemeinde-gotha.de
Jüdenstraße 27, 99867 Gotha
bei der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Gotha!
Neue Nachrichten
18. Oktober 19 Uhr Margarethenkirche
25.-27. Oktober Augustinerkloster
Predigtreihe und begleitende Veranstaltungen
15. Oktober 14.30 Uhr freiRaum Augustinerkloster
Dienstag 15. Oktober 18 Uhr Augustinerkloster
18. Oktober 19 Uhr Augustinerkirche
17. Oktober 19.30 Uhr St. Helena Glashaus
Donnerstag, 17. Oktober 18.20 Uhr Augustinerkloster
Spendenaktion
Wollen Sie die Arbeit Ihrer Kirchengemeinde finanziell unterstützen?
Unsere Bankverbindung lautet:
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gotha
Kreissparkasse Gotha
IBAN: DE 98 8205 2020 0750 0070 01
BIC: HELADEF1GTH
Ein herzliches Dankeschön, allen, die sich in vielfältiger Weise mit einsetzen.
Unsere Gemeinden
A - Z
Ihre Anmeldung nehmen wir gern entgegen. Sprechen Sie zunächst direkt mit Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin. So können Fragen des Termins und des Ortes geklärt werden.
Die Anmeldung im Stadtkirchenamt erfolgt dann entweder über das Pfarramt oder direkt in der Jüdenstraße 27.
Das sollten Sie bereits jetzt wissen:
Gemeindeglieder der Stadtkirchengemeinde entrichten grundsätzlich keine Gebühr für Taufen, Trauungen, Goldene Hochzeiten (ausgenommen Heizungsgebühren, sofern die Kasualie außerhalb des Gemeindegottesdienstes stattfindet). Das gilt bei Trauungen auch, wenn nur ein Ehepartner unserer Kirchengemeinde angehört.
Gemeindeglieder, die in einer anderen Kirchengemeinde gemeldet sind, erhalten im Stadtkirchenamt Auskunft über die Gebühr.
Bei Anfragen zu den verschiedenen Bescheinigungen wenden Sie sich an das Stadtkirchenamt.
Anschrift:
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gotha
Jüdenstr. 27
99867 Gotha
Fragen zu Ihrer Kirchensteuer?
Rufen Sie das gebührenfreie Kirchensteuertelefon der EKM an! 0800/ 7 137 137
weitere Informationen unter: www.kirchenfinanzen.de, www.kirchenabgeltungssteuer.de
Bevor Sie mit dem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl über einen Termin für den Trauergottesdienst sprechen, bitten wir Sie, den Kontakt zu Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin zu suchen. Zusammen mit ihm und dem Bestattungsinstitut wird alles Weitere für Sie geklärt.
Die Beisetzung findet grundsätzlich auf dem Friedhof statt. Der Trauergottesdienst kann sowohl in der Trauerhalle des Gothaer Hauptfriedhofs abgehalten werden als auch in einer unserer Kirchen.
Checkliste zur Bestattung
Wir freuen uns über jeden/jede, der bzw. die sich unserer Kirche (wieder) anschließen möchte. Dazu ist ein einfacher Schritt notwendig: ein persönliches Gespräch mit einem Pfarrer/einer Pfarrerin. Es empfiehlt sich, dazu den zukünftigen Gemeindepfarrer zu wählen. Gehen Sie dazu auf -Seelsorgebereiche- und Ansprechpartner - Seelsorgebereiche. Aber Sie können sich auch einen Termin vermitteln lassen. Rufen Sie dazu einfach im Stadtkirchenamt unter 03621-302911 an.
Zusammen mit dem Pfarrer wird ein Formular ausgefüllt, das sowohl das Einwohnermeldeamt als auch die kirchliche Meldebehörde erhält. Zudem wird Gemeindekirchenrat über den Wiedereintritt informiert.
Als weiteren Schritt empfehlen wir als "krönenden Abschluss" die Teilnahme an einer Abendmahlsfeier im Gottesdienst.
Anmeldungen zur Konfirmation können Sie im Stadtkirchenamt oder im Pfarramt erledigen.
Die Anmeldung einer Taufe erfolgt in der Regel bei Ihrem zuständigen Gemeindepfarrer.
Gemeinsam mit ihm besprechen Sie, in welchem Sonntagsgottesdienst die Taufe stattfinden kann.
Für die Anmeldung benötigt werden: die Geburtsurkunde des Täuflings und - sofern Paten nicht Glied der Stadtkirchengemeinde Gotha sind - eine Bescheinigung ihres Wohnsitzpfarramtes, dass sie das Patenamt übernehmen können.
Die Anmeldung einer Trauung erfolgt in der Regel bei Ihrem zuständigen Pfarrer. Falls das Brautpaar bzw. einer der Partner seinen Wohnsitz nicht in Gotha hat, benötigen wir den Nachweis über die kirchenrechtliche Genehmigung des zuständigen Heimatpfarrers.
Der Trauung in der evangelischen Kirche geht die standesamtliche Eheschließung voraus. Die Eheleute sind also bereits rechtmäßig verheiratet, wenn sie zur Kirche kommen.
Was ist, wenn ein Partner der evangelischen Kirche angehört, der andere Partner nicht?
Dann sind beide eingeladen zu einem -Gottesdienst zur Eheschließung-. Aus Anlass ihrer Eheschließung wird dieser Gottesdienst gefeiert und die Einstellung beider Partner soll dabei respektiert werden. Im Einzelnen kann das auch heißen, dass der Unterschied zu einer Trauung für Außenstehende nicht wahrnehmbar ist. Auch dafür ist das Vorgespräch zwischen dem Paar und der Pfarrerin oder dem Pfarrer wichtig.
Kurzum: Rufen Sie Ihren Pfarrer / Ihre Pfarrerin an. Der bzw. die ist für alle weiteren Fragen auskunftsfähig.