Die Anmeldung einer Trauung erfolgt in der Regel bei Ihrem zuständigen Pfarrer. Falls das Brautpaar bzw. einer der Partner seinen Wohnsitz nicht in Gotha hat, benötigen wir den Nachweis über die kirchenrechtliche Genehmigung des zuständigen Heimatpfarrers.
Der Trauung in der evangelischen Kirche geht die standesamtliche Eheschließung voraus. Die Eheleute sind also bereits rechtmäßig verheiratet, wenn sie zur Kirche kommen.
Was ist, wenn ein Partner der evangelischen Kirche angehört, der andere Partner nicht?
Dann sind beide eingeladen zu einem -Gottesdienst zur Eheschließung-. Aus Anlass ihrer Eheschließung wird dieser Gottesdienst gefeiert und die Einstellung beider Partner soll dabei respektiert werden. Im Einzelnen kann das auch heißen, dass der Unterschied zu einer Trauung für Außenstehende nicht wahrnehmbar ist. Auch dafür ist das Vorgespräch zwischen dem Paar und der Pfarrerin oder dem Pfarrer wichtig.
Kurzum: Rufen Sie Ihren Pfarrer / Ihre Pfarrerin an. Der bzw. die ist für alle weiteren Fragen auskunftsfähig.