Nutzung von Kirchenräumen für nichtkirchliche Veranstaltungen

Dies ist grundsätzlich möglich, sofern die Veranstaltung in Form und Intention dem Geist des Hauses entspricht und nicht andere Gründe dem entgegenstehen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die Auskunft über die Gebühren erhalten Sie im Stadtkirchenamt.

Kategorie: Glossar
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