Der neue Gemeindekirchenrat

Der Gemeindekirchenrat ist das kirchengemeindliche Leitungsgremium.
Er hat gemäß unserer Verfassung im Rahmen der kirchlichen Ordnung insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Er trifft Entscheidungen über Fragen der Gestaltung der Gottesdienste, der liturgischen Handlungen sowie über die Gottesdienstzeiten.
  2. Er wirkt beim Vollzug der Ordnung des kirchlichen Lebens mit.
  3. Er ist verantwortlich für die Gestaltung des Gemeindelebens in den verschiedenen Arbeitsbereichen.
  4. Er entscheidet über die Nutzung der kirchlichen Gebäude.
  5. Er beauftragt Gemeindeglieder als ehrenamtliche Mitarbeiter und sorgt für ihre persönliche und fachliche Begleitung.
  6. Er nimmt die Rechte der Kirchengemeinde bei der Besetzung der Pfarrstelle wahr.
  7. Er stellt Mitarbeiter der Kirchengemeinde an oder wirkt bei der Anstellung der in der Kirchengemeinde tätigen Mitarbeiter mit. Er führt die Dienstaufsicht über die von der Kirchengemeinde angestellten Mitarbeiter, sofern dies nicht durch dienst- oder arbeitsrechtliche Bestimmungen anders geregelt ist.
  8. Er unterstützt die Mitarbeiter bei der Ausübung ihres Auftrages.


Ein Gemeindekirchenrat wird jeweils für 6 Jahre gewählt.

Kontaktdaten

+49 (0) 3621 - 30 29 15

kontakt@kirchengemeinde-gotha.de 

Jüdenstraße 27, 99867 Gotha

Bürosprechzeiten
Montag09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag

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